Notwehr
Wir weisen dringend darauf hin, dass der GECK.O. ausschließlich dem Selbstschutz und der Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen dienen darf.
Jede Verteidigung muss sich im Rahmen der Rechtslage bewegen. Diese wird in punkto Notwehr durch § 32 StGB geregelt, welcher besagt :
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Auch die § 33 – 35 sollten zum Thema Notwehr in Betracht gezogen werden. Natürlich hoffen wir, dass der GECK.O. Ihnen helfen wird, sich sicherer zu fühlen, und dass Sie diese Sicherheit ausstrahlen und sich so bereits im Vorfeld vor potenziellen Übergriffen schützen können.
Ihr GECK.O.-Team
Selbstverteidigung
Einen Selbstverteidigungskurs - oder auch Selbstbehauptungskurs - zu belegen, schadet nie. Es gibt solche Kurse auch speziell für Frauen und Mädchen. Hier können Sie lernen, Ihren Körper zur eigenen Verteidigung wirkungsvoll einzusetzen, ganz ohne Waffen. Hier wird auch vermittelt, wie man gefährliche Situationen vermeiden oder entschärfen kann. Informationen über solche Kurse können Sie zum Beispiel bei allen polizeilichen Beratungsstellen, bei Frauenberatungsstellen oder Opferhilfsorganisationen, wie etwa dem Weißen Ring, erhalten.
Wenn Sie verfolgt werden ...
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihnen jemand folgt, drehen Sie sich um und sprechen Sie den „Verfolger“ direkt an. Fragen Sie ihn selbstbewusst, ob er Sie verfolgt.
Gehen Sie immer dahin, wo Menschen sind. Sollte der Weg zu Ihrer Wohnung durch eher abgelegene Orte führen, versuchen Sie lieber, sich zunächst woanders in Sicherheit zu bringen.
Suchen Sie nach beleuchteten Hauseingängen, gehen Sie zielstrebig auf ein Gebäude zu und klingeln Sie.
Halten Sie nach einer beleuchteten Telefonzelle Ausschau, rufen Sie am besten die Polizei und warten Sie dort, bis Hilfe eintrifft. Wenn die Bedrohung akut wird, rufen Sie laut um Hilfe. Am besten schreien Sie „Feuer“, das erregt bei anderen Menschen mehr Aufmerksamkeit als „Hilfe“, da sie sich von Feuer auch selbst bedroht fühlen.
Zivilcourage fordern und zeigen!
Wenn Sie sich bedroht fühlen, wenden Sie sich an andere Menschen in der Nähe und bitten Sie diese um Hilfe. Wenn Sie wiederum mitbekommen, dass jemand bedroht wird, gehen Sie hin und fragen, ob Hilfe gebraucht wird. In öffentlichen Verkehrsmitteln alarmieren Sie den Schaffner. Dieser kann über Funk die Polizei zu Hilfe rufen. Wenn Sie beobachten, wie jemand zusammengeschlagen wird, sollten Sie nicht dazwischentreten, sondern laut rufen, dass Sie die Polizei holen. Sie sollten außerdem anwesende Menschen aufmerksam machen.
Mehr Zivilcourage zu zeigen, hilft allen und macht den Alltag sicherer. Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland weit verbreitet. Viele Frauen sind täglich auf Grund ihres Geschlechts Gewalttätigkeiten ausgesetzt, wodurch diese Gewalthandlungen für sie zu einem prägenden Merkmal ihres Alltags werden. Die Formen sowie das Ausmaß der Gewalt sind dabei außerordentlich vielfältig und erschreckend. Nicht selten wird den betroffenen Frauen eine Mitschuld gegeben.
Darum ist Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen so wichtig!